39 Cg 116/08i

Im Namen der Republik

Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Heinz-Peter Schinzel in der Rechtssache der klagenden Partei M e d i a p r i n t  Z e i t u n g s -  u n d  Z e i t s c h r i f t e n v e r l a g  G m b H  &  C o  K G, 1190 Wien, Muthgasse 2, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG, 1070 Wien, Mariahilfer Straße 20, wider die beklagten Parteien 1.  M e d i e n g r u p p e  „ Ö S T E R R E I C H “  G m b H  und 2.  M e d i a  D i g i t a l  G m b H, beide 1010 Wien, Friedrichstraße 10, vertreten durch Zöchbauer Frauenberger Rechtsanwälte, 1040 Wien, Karlsgasse 15/3 wegen Unterlassung und Veröffentlichung (Gesamtstreitwert: EUR 36.000,--) nach öffentlicher, mündlicher Streitverhandlung zu Recht:

2. Die Beklagten sind schuldig, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Nachteil der Klägerin bei der vergleichenden Werbung mit Auflagenzahlen der Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK) für die Tageszeitung „ÖSTERREICH“ eine allgemeine Spitzenstellung und/oder einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern, insbesondere der „Kronen Zeitung“, zu behaupten und/oder zu verbreiten, insbesondere die Tageszeitung „ÖSTERREICH“ als „neue Nummer 1“ zu bezeichnen, wenn ein deutlicher und nachhaltiger Vorsprung auf die in Vergleich gezogenen Titel der Mitbewerber, insbesondere die „Kronen Zeitung“ tatsächlich nicht vorliegt.

5. Die Zweitbeklagte ist schuldig, den klagsstattgebenden, sie betreffenden Teil des Urteils zu 2. (ausschließlich der Kostenentscheidung) ohne unnötige Verzögerung nach Rechtskraft auf eigene Kosten mit Fettdruckumrandung, Fettdrucküberschrift sowie mit gesperrt und fett gedrucktem Namen der Prozessparteien, im Übrigen jedoch mit Normallettern in ihrem Online-Medium oe24 unter www.oe24.at oder, sollte die genannte Internetadresse geändert werden, auf jener Website, mit der anstelle der Internetadresse www.oe24.at verwendeten Internetadresse, in einem Fenster in der Größe eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse www.oe24.at bzw. der anstelle der Internetadresse www.oe24.at eingegebenen Internetadresse in der Adresszeile des Webbrowsers unmittelbar erscheint, für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.

Handelsgericht Wien
1030 Wien, Marxergasse 1a
Abt. 39, am 18. August 2011

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